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Amtsgericht Mönchengladbach, 35 C 409/08

Datum:
30.09.2009
Gericht:
Amtsgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
35 C 409/08
ECLI:
ECLI:DE:AGMG1:2009:0930.35C409.08.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 304,24 € nebst Zin-sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.05.2005 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 70,20 € an die Klägerin zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 40% und die Beklagte zu 60% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

 
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