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Amtsgericht Mönchengladbach, 5 C 608/02

Datum:
20.02.2003
Gericht:
Amtsgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 C 608/02
ECLI:
ECLI:DE:AGMG1:2003:0220.5C608.02.00
 
Leitsätze:

Der Insolvenzverwalter darf die Feststellung einer titulierten Forderung zur Insolvenztabelle von der Vorlage des Originals des Vollstrek-kungstitels abhängig machen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 250,00 Euro abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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