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Amtsgericht Mönchengladbach, 5 C 286/02

Datum:
29.04.2003
Gericht:
Amtsgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 C 286/02
ECLI:
ECLI:DE:AGMG1:2003:0429.5C286.02.00
 
Leitsätze:

Zum Rechtsverhältnis zwischen dem Internet-Nutzer

und dem Betreiber eines Webdialers

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 200,00 Euro abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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