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Amtsgericht Mönchengladbach, 35 C 178/01

Datum:
31.10.2001
Gericht:
Amtsgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
Richter am Landgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
35 C 178/01
ECLI:
ECLI:DE:AGMG1:2001:1031.35C178.01.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.953,06 DM nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes vom 09.06.1998 seit dem 22.05.2001 zu zahlen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 13.000,00 DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Sparkasse oder Volksbank erbracht werden.

 
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