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Amtsgericht Grevenbroich, 27 C 145/12

Datum:
31.01.2013
Gericht:
Amtsgericht Grevenbroich
Spruchkörper:
Richterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 C 145/12
ECLI:
ECLI:DE:AGGV:2013:0131.27C145.12.00
 
Schlagworte:
Erstattung von Mietwagenkosten
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 161,94 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.01.2012 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von Rechtsanwaltsvergütungsansprüchen der Rechtsanwälte C. aus I. in Höhe von 39,00 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.01.2012 freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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