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Amtsgericht Grevenbroich, 13 F 294/01

Datum:
26.04.2002
Gericht:
Amtsgericht Grevenbroich
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 F 294/01
ECLI:
ECLI:DE:AGGV:2002:0426.13F294.01.00
 
Tenor:

Das Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen vom 12. Juni 1996 - 2a F 21/96 - wird dahingehend abgeändert, dass die Klägerin ab dem 26.11.2001

dem Beklagten keinen Unterhalt mehr schuldet. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistungen dürfen auch in Form einer Bürgschaft einer deutschen Bank oder, öffentlich rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

 
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