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Amtsgericht Grevenbroich, 11 C 135/99

Datum:
08.02.2002
Gericht:
Amtsgericht Grevenbroich
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 135/99
ECLI:
ECLI:DE:AGGV:2002:0208.11C135.99.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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