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Amtsgericht Erkelenz, 15 C 182/18

Datum:
12.03.2019
Gericht:
Amtsgericht Erkelenz
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 C 182/18
ECLI:
ECLI:DE:AGERK:2019:0312.15C182.18.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Mönchengladbach, 4 S 54/19
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, die von ihr auf dem Grundstück P-straße  in  Q im Bereich der dortigen Lagerhalle Nr. 14 aufgestellten beiden Containern zu entfernen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung, die Beklagte in Höhe von 1.000,00 €, die Klägerin in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages, abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.

 
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