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Amtsgericht Erkelenz, 14 C 35/13

Datum:
18.09.2015
Gericht:
Amtsgericht Erkelenz
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 C 35/13
ECLI:
ECLI:DE:AGERK:2015:0918.14C35.13.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.746,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.348,26 € seit dem 22.08.2012 und aus weiteren 397,82 € seit dem 18.01.2013 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von Rechtsanwaltsvergütungsansprüchen der Rechtsanwälte xxx in Höhe von 316,18 € freizustellen.

Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von weiteren Rechtsanwaltsvergütungsansprüchen der Rechtsanwälte xxx in Höhe weiterer 39,27 € freizustellen.

Im Übrigen werden die Klage und die Wider Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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