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Amtsgericht Erkelenz, 15 C 408/13

Datum:
10.04.2014
Gericht:
Amtsgericht Erkelenz
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 C 408/13
ECLI:
ECLI:DE:AGERK:2014:0410.15C408.13.00
 
Tenor:

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 432,64 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.11.2013 zu zahlen.

2.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.       Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 58 v.H. und die Beklagte zu 42 v.H..

4.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweiligen Vollstreckungsschuldnerin wird jedoch nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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