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Amtsgericht Erkelenz, 14 C 352/09

Datum:
23.02.2010
Gericht:
Amtsgericht Erkelenz
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 C 352/09
ECLI:
ECLI:DE:AGERK:2010:0223.14C352.09.00
 
Leitsätze:

Ersatz von Mietwagenkosten auf der Grundlage der Schwacke-Liste

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Forderung der Firma … in Höhe von 695,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins-satz seit dem 02.05.2009 freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/5 und die Beklagte zu 3/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Kläger und Beklagte dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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