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Amtsgericht Erkelenz, 6 C 93/07

Datum:
10.03.2009
Gericht:
Amtsgericht Erkelenz
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 C 93/07
ECLI:
ECLI:DE:AGERK:2009:0310.6C93.07.00
 
Schlagworte:
Verkehrsunfall ,HWS Distorsion, Schmerzensgeld
Normen:
§§ 7, 11, 17 StVG
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin zu 1) einen Betrag in Höhe von 515,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2006 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin zu 1) einen Betrag in Höhe von 1.700,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.04.2006.

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger zu 2) einen Betrag in Höhe von 2.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.04.2006 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, die Kläger von den anteiligen Gebührenforderungen ihres Prozessbevollmächtigten in Höhe von 312,97 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Klagezustellung freizustellen

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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