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Amtsgericht Erkelenz, 6 C 478/07

Datum:
27.05.2008
Gericht:
Amtsgericht Erkelenz
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 C 478/07
ECLI:
ECLI:DE:AGERK:2008:0527.6C478.07.00
 
Schlagworte:
Verkehrsunfall, Mietwagenkosten, Unfallersatztarif
Normen:
§ 7 StVG, § 3 PflVG, § 249 BGB
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 486,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 28% und die Beklagte zu 72%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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