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Amtsgericht Erkelenz, 6 C 215/08

Datum:
30.09.2008
Gericht:
Amtsgericht Erkelenz
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 C 215/08
ECLI:
ECLI:DE:AGERK:2008:0930.6C215.08.00
 
Schlagworte:
Verkehrsunfall, Rollstuhlfahrer, Mithaftung
Normen:
§ 7 StVG, § 3 PflVG
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Firma Auto Conen GmbH aus 52525 Heinsberg 1.484,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2008 zu zahlen abzüglich am 20.05.2008 gezahlter 769,98 €.

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an den Sachverständigen … 380,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.02.2008 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter verurteilt, an die …Bank AG zu Finanzierungsnummer FZVB03 1506942060 4088 V 200,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.02.2008 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter verurteilt, an die Klägerin 5,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2008 zu zahlen.

Die Beklagten werden schließlich verurteilt, die Klägerin von Rechtsanwaltsvergütungsansprüchen der Rechtsanwälte … in Höhe von 359,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2008 freizustellen abzüglich am 20.05.2008 gezahlter 272,87 €.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 22% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 78%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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