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Amtsgericht Erkelenz, 6 C 446/06

Datum:
16.01.2007
Gericht:
Amtsgericht Erkelenz
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 C 446/06
ECLI:
ECLI:DE:AGERK:2007:0116.6C446.06.00
 
Schlagworte:
Kosten für das Abschleppen eines verbotswidrig auf einem Privatgeländeabgestellten PKWs, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Normen:
§§ 823 Abs. 1, §§ 249, 242 BGB
Leitsätze:

Kosten für das Abschleppen eines verbotswidrig auf einem Privatgelände abgestellten PKWs, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 121,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.08.2006 sowie 8,00 € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 33 % und die Beklagte zu 67 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

 
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