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Amtsgericht Erkelenz, 15 C 129/95

Datum:
22.08.1996
Gericht:
Amtsgericht Erkelenz
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 C 129/95
ECLI:
ECLI:DE:AGERK:1996:0822.15C129.95.00
 
Schlagworte:
Mitverursachung des mit überhöhter Geschwindigkeit überholenden Kraftfahrzeuges
Normen:
§§ 7, 17 StVG
Leitsätze:

Mitverursachung des mit überhöhter Geschwindigkeit überholenden Kraftfahrzeuges

 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

an den Kläger 935,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19.10.1994 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist, vorläufig vollstreckbar

 
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