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Amtsgericht Erkelenz, 6 C 45/87

Datum:
20.05.1987
Gericht:
Amtsgericht Erkelenz
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 C 45/87
ECLI:
ECLI:DE:AGERK:1987:0520.6C45.87.00
 
Schlagworte:
Fristlose Kündigung wegen PCP-Belastung eines gemieteten Hauses
Normen:
§§ 535, 569 BGB
Leitsätze:

Fristlose Kündigung wegen PCP-Belastung eines gemieteten Hauses

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage werden die Kläger als Gesamtschuldner verurteilt. an die Beklagten 1.700.-- DM nebst 4 % Zinsen von 850.-- DM seit dem 6. 3. 1986 sowie von weiteren 850.-- DM seit dem 4. 4. 1986 zu zahlen.

Hinsichtlich des weiter geltend gemachten Zinsanspruches wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.700,-- DM.

Die Sicherheitsleistung kann durch Bank- oder Sparkassenbürgschaft erbracht werden.

 
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