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Landgericht Krefeld, 2 O 221/21

Datum:
23.03.2022
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 221/21
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2022:0323.2O221.21.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem Versicherungsvertrag Nr. 000000000 im Zusammenhang mit der Schadennummer 000000000/000 verpflichtet ist, die Kosten der außergerichtlichen und erstinstanzlichen Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Klagepartei gegen die BMW AG aus dem Kauf eines BMW 640dxdrive (XXX X) und der unterstellten Manipulation der Abgassteuerung dieses Fahrzeugs zu tragen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von den Kosten des in Zusammenhang mit der Schadennummer 000000000/000 gefertigten Stichentscheids der X1 vom 20.11.2020 in Höhe von 887,02 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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