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Landgericht Krefeld, 5 O 331/19

Datum:
25.11.2021
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 331/19
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2021:1125.5O331.19.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Düsseldorf, 22 U 300/21
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 340.000,00 als Vorschuss zur Beseitigung der vom Sachverständigen X im selbstständigen Beweisverfahren LG Krefeld —11 OH 1/16 — festgestellten Mängel an der Beschichtung der Höchstlastbelebungsbecken 1 und 3 in der Kläranlage der Klägerin in Krefeld nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 25.10.2016, sowie weitere EUR 3.416,90 nebst Zinsen in Höhe von neuen Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.12.2019 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den Betrag zu erstatten, um den die vom Sachverständigen X beschriebenen Mängelbeseitigungsarbeiten den Betrag von EUR 340.000,00 übersteigen werden.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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