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Landgericht Krefeld, 5 O 292/18

Datum:
26.08.2021
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 292/18
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2021:0826.5O292.18.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Düsseldorf, 22 U 192/21
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage hin wird die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagten 7791,92 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1809,75 € jeweils nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.11.2018 zahlen,

sowie den Beklagten die Rohbauabnahmebescheinigung auszuhändigen.

Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 80 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des vollstreckbaren Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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