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Landgericht Krefeld, 11 O 42/15

Datum:
14.10.2020
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
1. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 O 42/15
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2020:1014.11O42.15.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Düsseldorf, 22 U 267/20
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 246.127,51 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag i.H.v. 29.030,76 € seit dem 02.09.2015 und aus einem Betrag i.H.v. 217.096,75 € seit dem 28.07.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 7 % und die Beklagte zu 93%.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Ihr wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 500 € abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Streitwert: bis zum 11.07.2016:                            117.489,90 €,

                 danach bis zum 11.11.2016:                276.152,15 €,

                 danach:                                                 264.259,42 €.

 
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