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Landgericht Krefeld, 5 O 141/18

Datum:
09.05.2019
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 141/18
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2019:0509.5O141.18.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 76.104,72 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.05.2018 Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs Porsche Macan S Diesel mit der Fahrgestellnummer XXXXX sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.217,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.06.2018 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich seit dem 08.05.2018 mit der Rücknahme des vorgenannten Fahrzeuges in Annahmeverzug befindet.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 85 % und der Kläger 15 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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