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Landgericht Krefeld, 3 O 69/18

Datum:
13.06.2019
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 69/18
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2019:0613.3O69.18.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.273,90 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.05.2017 zu zahlen und ihn von den Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 201,70 EUR freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 25% und der Kläger zu 75%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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