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Landgericht Krefeld, 2 S 14/19

Datum:
10.09.2019
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 S 14/19
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2019:0910.2S14.19.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 13.03.2019 verkündete Urteil des Amtsgerichts Krefeld (1 C 292/18) wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag der Beklagten auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 30.780,00 EUR festgesetzt.

 
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