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Landgericht Krefeld, 5 O 35/17

Datum:
17.05.2018
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
5. Zivilkammer des Landgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 35/17
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2018:0517.5O35.17.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird festgestellt, dass der Klägerin gegen die Beklagte über das Jahr 2013 hinaus auch für die Jahre 2014 bis 2016 kein Anspruch auf Rückzahlung der aufgrund des Dienstleistungsvertrages vom 27.03.2013 gezahlten Entgelte zusteht.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

 
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