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Landgericht Krefeld, 30 Qs 38/18

Datum:
17.07.2018
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
Kammer für Bußgeldsachen des Landgerichts Krefeld
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
30 Qs 38/18
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2018:0717.30QS38.18.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 28.06.2018 aufgehoben, soweit davon abgesehen wurde, der Staatskasse die notwendigen Auslagen des Betroffenen aufzuerlegen.

Die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Staatskasse auferlegt.

 
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