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Landgericht Krefeld, 3 O 54/15

Datum:
02.11.2017
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 54/15
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2017:1102.3O54.15.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.754,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.08.2017 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.029,35 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1/4 und der Beklagte zu 3/4 mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des vormals beklagten P. T. in seiner Funktion als Zwangsverwalter des Mehrfamilienhauses C-straße xxx in L., welche der Kläger trägt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger und den vormals Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch den jetzigen Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht dieser zuvor Sicherheit leistet.

 
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