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Landgericht Krefeld, 12 O 16/17

Datum:
14.03.2017
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
2. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 O 16/17
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2017:0314.12O16.17.00
 
Tenor:

Im Wege der einstweiligen Verfügung wird wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene mündliche Verhandlung angeordnet:

Die Antragsgegnerin hat es  zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen

1. solche Personenbeförderungsaufträge auszuführen oder ausführen zu lassen, die nicht am Betriebssitz oder in der Wohnung der Antragsgegnerin eingegangen sind,

und/oder

2. auf Fahrzeugen "NETTE TAXI" anzugeben, wie nachfolgend zu sehen:

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

Der Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:

oder

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Verfahrenswert wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt.

 
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