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Landgericht Krefeld, 3 O 367/15

Datum:
12.05.2016
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 367/15
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2016:0512.3O367.15.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 11.752,66 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.03.2014 zu zahlen.

Es wird festgestellt dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin zu 100 % alle auf sie übergegangenen Aufwendungen zu ersetzen, die erforderlich sind, um die Verletzungen des Herrn K T aus Anlass des Unfalls vom 17.11.2013 zu behandeln und zu entschädigen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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