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Landgericht Krefeld, 7 O 67/12

Datum:
03.09.2014
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 67/12
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2014:0903.7O67.12.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil vom 13.09.2012 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Dem Kläger werden die Kosten des Rechtstreits auferlegt, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, welche der Beklagten auferlegt werden.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte darf die Vollstreckung seitens des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des durch das Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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