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Landgericht Krefeld, 3 S 29/13

Datum:
08.04.2014
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 S 29/13
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2014:0408.3S29.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Krefeld, 1 C 241/13
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.10.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Krefeld (1 C 241/13) wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 1.798,59 EUR festgesetzt.

 
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