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Landgericht Krefeld, 3 O 340/08

Datum:
04.04.2013
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 340/08
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2013:0404.3O340.08.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.686,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 1.386,35 € seit dem 14.08.2008 und aus einem Betrag von 300,00 € seit dem 23.10.2008 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 92 % und der Beklagte zu 8 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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