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Landgericht Krefeld, 7 O 92/10

Datum:
09.11.2011
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
7. Zvilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 92/10
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2011:1109.7O92.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 127,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz hieraus seit dem 05.12.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervention werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte und die Streithelfer jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in dieser Höhe leistet.

 
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