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Landgericht Krefeld, 1 S 110/10

Datum:
11.03.2011
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 S 110/10
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2011:0311.1S110.10.00
 
Tenor:

Es ist beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung keine Aussicht auf Erfolg hat und weder der Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung zukommt noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung der Kammer erfordert.

 
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