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Landgericht Krefeld, 5 O 170/09

Datum:
15.07.2010
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 170/09
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2010:0715.5O170.09.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Düsseldorf, I-9 U 208/10
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 34.300,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der X aus EUR 30.000,00 seit dem 10.06.2009 und aus EUR 4.300,00 seit dem 26.11.2009 zu zahlen und zwar Zug um Zug gegen Abtretung des Kommanditanteils des Klägers an der „X X X.“ an die Beklagte.

Es wird ferner festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche weitere Schäden zu ersetzen, die dem Kläger im Zusammenhang mit der Beteiligung an der „X X X“ noch entstehen werden.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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