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Landgericht Krefeld, 3 S 14/10

Datum:
31.05.2010
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 S 14/10
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2010:0531.3S14.10.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Krefeld, 1 C 299/09
 
Tenor:

Die Kammer weist die Parteien daraufhin, dass beabsichtigt ist, die Berufung gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie nach dem Vorbringen in der Berufungsbegründung aus dem Ergebnis zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Sache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung und eine entsprechende Entscheidung ist zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich.

 
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