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Landgericht Krefeld, 3 O 441/09

Datum:
15.04.2010
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 441/09
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2010:0415.3O441.09.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.034,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 8.020,61 € seit dem 20.07.2009 und aus 13,64 € seit dem 14.11.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits tragen die Klägerin zu 25 % und der Beklagte zu 75 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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