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Landgericht Krefeld, 2 S 53/09

Datum:
17.03.2010
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 53/09
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2010:0317.2S53.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Nettetal, 17 C 108/09
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Nettetal vom 24.08.2009 - Az. 17 C 108/09 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

 
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