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Landgericht Krefeld, 7 O 46/09

Datum:
04.11.2009
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 46/09
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2009:1104.7O46.09.00
 
Tenor:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd mit unvollständigen Preisangaben, wie etwa reinen Zuzahlungspreisen, zu werben, ohne deutlich und unmissver-ständlich den Gesamtendpreis, bestehend aus kundenseitiger Zuzahlung kassenseitiger Erstattung, auszuweisen.

2.

Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ord-nungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ord-nungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 24.000,-- € vorläufig vollstreckbar.

 
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