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Landgericht Krefeld, 5 O 19/08

Datum:
27.11.2009
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 19/08
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2009:1127.5O19.08.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 380.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.08.2006, abzüglich am 19.09.2006 gezahlter 40.000 €, am 18.12.2006 gezahlter 20.000 € und am 15.01.2007 gezahlter 20.000 € und zuzüglich vorgerichtliche Anwaltsgebühren in Höhe von 5.278,04 € zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 4 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 96 %.

Dieses Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Für die Beklagten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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