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Landgericht Krefeld, 2 O 171/09

Datum:
18.11.2009
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 171/09
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2009:1118.2O171.09.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung des (…) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht das (…) vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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