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Landgericht Krefeld, 2 O 42/07

Datum:
17.09.2008
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 42/07
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2008:0917.2O42.07.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Düsseldorf, I-21 U 14/09
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, sämtliche Gebäude, insbesondere die Geschäftsräume des Saunaclubs, sowie die Garten- und Freiflächen auf dem Grundstück X X in X X an den Kläger herauszugeben.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen Schaden zu ersetzen, der diesem seit dem 01.03.2008 dadurch entstanden ist und noch entsteht, dass der Beklagte die vorgenannten Mieträumlichkeiten nicht herausgibt.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 140.000,-- EUR abzuwenden.

 
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