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Landgericht Krefeld, 2 O 228/06

Datum:
12.03.2008
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 228/06
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2008:0312.2O228.06.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Düsseldorf, I-9 U 76/08
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass dem Kläger gegenüber dem Beklagten ein Anspruch auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 3.103,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.07.2006 zusteht, der zur Insolvenztabelle aufzunehmen ist.

Es wird festgestellt, dass der Kläger in bezug auf den unter dem 04.11.2002 geschlossenen Darlehensvertrag mit der X Zug um Zug gegen Rückübertragung der auf den Kläger entfallenen 27 Anteile an der X (Mitgliedsnummer X) freigestellt wird und der Beklagte keine weiteren Ansprüche gegen den Kläger hat.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte sich mit der Rücknahme der Anteile des Klägers an der X in Annahmeverzug befindet.

Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000,-- € vorläufig vollstreckbar.

 
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