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Landgericht Krefeld, 3 O 360/06

Datum:
12.07.2007
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
3 O 360/06
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2007:0712.3O360.06.00
 
Tenor:

1.

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, wie viele Stunden Tennisunterricht, Tennistraining und Organisation im Tennisbereich die Beklagten zu 2) und 3) selbst oder durch Co-Trainer in der Zeit vom 18.10.2004 bis zum 21.11.2005 für den Beklagten zu 1) erbracht haben. Hinsichtlich des weitergehenden Auskunftsbegehrens und des Anspruchs auf Rechnungslegung wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Klage gegen die Beklagten zu 2) und 3) wird insgesamt abgewiesen..

3.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3) hat der Kläger zu tragen.

Die Kostenentscheidung im Übrigen bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

4.

Das Urteil ist für die Beklagten zu 2) und 3) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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