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Landgericht Krefeld, 1 S 44/07

Datum:
24.08.2007
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 S 44/07
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2007:0824.1S44.07.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Krefeld, 2 C 522/06
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 12.04.2007, Az.: 2 C 522/06, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 722,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.10.2006 Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung der vergoldeten Medaille mit der Aufschrift HEILIGES JAHR 1975, ALBRECHT DÜRER, DIE GEBURT MARIENS UM 1503, mit einem Durchmesser von 49 mm und einem Gewicht von 50,2 Gramm, sowie weitere EUR 68,61 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.11.2006 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte seit dem 21.10.2006 im Verzug der Annahme der vergoldeten Medaille mit der Aufschrift HEILIGES JAHR 1975, ALBRECHT DÜRER, DIE GEBURT MARIENS UM 1503, mit einem Durchmesser von 49 mm und mit einem Gewicht von 50,2 Gramm, befindet.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert für die Berufungsinstanz: bis EUR 900,00

 
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