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Landgericht Krefeld, 1 S 32/07

Datum:
14.09.2007
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 S 32/07
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2007:0914.1S32.07.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Krefeld, 4 C 305/06
Normen:
§ 32 ZPO
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Leitsätze:

Der Ausuferung des "fliegenden Gerichtsstandes" bei im Internet begangenen unerlaubten Handlungen ist dadurch Einhalt zu geben, dass darauf abgestellt wird, ob sich die Verletzungshandlung, das heißt die Internetseite mit dem rechtsverletzenden Inhalt, im Bezirk des angerufenen Gerichts im konkreten Fall bestimmungsgemäß habe auswirken sollen.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 14.02.2007, 4 C 305/06, wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert für die Berufungsinstanz: bis EUR 1.500,00

 
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