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Landgericht Krefeld, 3 O 248/01

Datum:
25.04.2002
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 248/01
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2002:0425.3O248.01.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 41.455,17 DM (21.195,69 EUR) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz von 29.541,99 DM (15.104,58 EUR) seit dem 23.6.2001 und von 11.913,18 DM (6.091,11 EUR) seit dem 25.09.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung des Klägers in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch in Form einer Bank- oder Sparkassenbürgschaft erbracht werden.

 
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