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Landgericht Krefeld, 3 O 355/00

Datum:
19.04.2001
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 355/00
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2001:0419.3O355.00.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 185/01
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, den gesamten von der Klägerin mittels ihrer Windkraftanlage X in X angebotenen Strom (mit einer Nennleistung von 600 kVA) abzunehmen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 232.027,99 DM

nebst 4 % Zinsen seit dem 25. September 2000 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin auch in der Zukunft den gesamten von ihr ange-botenen, nicht abgenommenen Strom aus der Windkraftanlage zu vergüten.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 300.000,- DM

vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch

durch Bank- oder Sparkassenbürgschaft erbracht werden.

 
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