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Landgericht Krefeld, 3 O 92/95

Datum:
24.08.1995
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 92/95
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:1995:0824.3O92.95.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vortäufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 800,- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bank- oder Sparkassenbürgschaften erbracht werden.

 
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