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Amtsgericht Nettetal, 17 C 71/03

Datum:
12.09.2006
Gericht:
Amtsgericht Nettetal
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 C 71/03
ECLI:
ECLI:DE:AGKK2:2006:0912.17C71.03.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.293,96 Euro nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2002 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10% und die Beklagte zu 90%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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